Der Bestand an Kleintransportern bis 3,5 t zGG
ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Unfallentwicklung verlief überproportional
verglichen mit der Entwicklung des Fahrzeugbestandes.
Nach Einschätzung des 42. Verkehrsgerichtstages (2004) ist
„die in den letzten Jahren stetig gestiegene Zahl von Kleintransportern zwar unfallauffällig, ihre
Unfallbeteiligung ist jedoch — auch auf Autobahnen — nicht überdurchschnittlich. Deshalb kann
sich der Arbeitskreis derzeit der Forderung nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen speziell
für Kleintransporter (2,8 bis 3,5 t zGG) nicht anschließen.”
Diese Erkenntnis stützt sich auf eine Unfallauswertung der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auf der Basis der Amtlichen Unfallstatistik (Jahre 1996 - 2001).
Die Verkehrsministerkonferenz hat deshalb am 30./31. März 2004
entschieden, für Kleintransporter auf Autobahnen gegenwärtig kein Tempolimit einzuführen,
sondern mit anderen Maßnahmen die Verkehrssicherheit von Kleintransportern zu verbessern.
Dazu zählen verschärfte Sanktionen bei Unterschreiten des
gesetzlich
Ladungssicherung und verstärkte Überwachung streckenbezogener Höchstgeschwindigkeiten.
Zentrale Bedeutung hat darüber hinaus
die Qualifizierungsoffensive des ADAC, die 2003 gemeinsam mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA), dem
Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen (VDIK) und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) gestartet
wurde. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Fahrerfortbildung und geeigneten Schulungsmaßnahmen zur richtigen
Ladungssicherung. Außerdem soll durch Aufklärungsaktionen die Gurtanlegequote bei den Fahrern
deutlich erhöht werden.
An die Fahrzeughersteller richtet sich die Forderung, die
Standardvorkehrungen (z.B. Zurrösen) zur Ladungssicherung zu optimieren und die
Sicherheitsausstattung der Kleintransporter analog zum Pkw weiterzuentwickeln. Dazu gehören
serienmäßiges ABS und ESP, Reifen mit ausreichenden Belastungsreserven sowie
Reifendruck-Kontrollsysteme.
Weiterhin müssen Wege gefunden werden, wie die Lenk- und Ruhezeiten
für die Fahrer gewerblich eingesetzter Fahrzeuge europaweit geregelt und kontrolliert werden können.