An alle Zivildienststellen
Das Bundesamt für den Zivildienst
(BAZ) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend alle Zivildienststellen informiert, dass Zivildienstleistende, die
im Fahrdienst eingesetzt werden, vor Antritt ihrer Stelle eine Einweisung in
den Fahrdienst nachweisen müssen. Diese Regelung tritt ab dem 01.10.2009
in Kraft.
Die Einweisung in den Fahrdienst soll
aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen. Den praktischen
Teil kann ein Fahrsicherheitstraining abdecken. Dies ist jedoch nicht
zwingend vorgeschrieben.
Wir haben für die Standorte Kaarst
(bei Düsseldorf/Neuss), Sonsbeck (bei Xanten) und Grevenbroich (für
”Blaulicht”-Fahrer) Fahrsicherheitsprogramme für Ihre ZDLs
erstellt, die nicht nur die Vorgaben des Bundesamtes erfüllen, sondern
darüber hinausgehen, damit Ihre Zivildienstleistenden zukünftig sicher
Ihr Kraftfahrzeug führen können.
Unsere Angebote finden Sie hier:
Informationen und Buchungen erfolgen über die Rufnummer 02181 7570-123
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