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An alle Zivildienststellen

Das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend alle Zivildienststellen informiert, dass Zivildienstleistende, die im Fahrdienst eingesetzt werden, vor Antritt ihrer Stelle eine Einweisung in den Fahrdienst nachweisen müssen. Diese Regelung tritt ab dem 01.10.2009 in Kraft.

Die Einweisung in den Fahrdienst soll aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen. Den praktischen Teil kann ein Fahrsicherheitstraining abdecken. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Wir haben für die Standorte Kaarst (bei Düsseldorf/Neuss), Sonsbeck (bei Xanten) und Grevenbroich (für ”Blaulicht”-Fahrer) Fahrsicherheitsprogramme für Ihre ZDLs erstellt, die nicht nur die Vorgaben des Bundesamtes erfüllen, sondern darüber hinausgehen, damit Ihre Zivildienstleistenden zukünftig sicher Ihr Kraftfahrzeug führen können.

Unsere Angebote finden Sie hier:

kastengelb.jpg Pkw-Training kastengelb.jpg Kleinbus-Training kastengelb.jpg Blaulicht-Training

Informationen und Buchungen erfolgen über die Rufnummer 02181 7570-123

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